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Die Verwaltung hat gekündigt — was jetzt?

Veröffentlicht am 18.09.2026 · 2 Min. Lesezeit

Die Gemeinschaft hat jetzt zwei Aufgaben, und sie gehören in diese Reihenfolge: an einer Versammlung entscheiden, wer die Verwaltung künftig führt, und danach Unterlagen, Konten und Vollmachten geordnet übernehmen. Alles Weitere — Fristen, Protokoll, Zahlungsverkehr, Eröffnungsbestände — hängt an diesen beiden Schritten. Dieser Text sagt, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, und verweist für die Einzelheiten auf die Texte daneben.

Die Kündigung ist ein Termin, kein Notfall

Eine Kündigung beendet ein Mandat auf einen Termin, nicht von einem Tag auf den anderen. Bis dahin bleibt die bisherige Verwaltung im Amt und hat ihre Aufgaben zu erfüllen. Halten Sie deshalb zuerst schriftlich fest, auf welchen Tag das Mandat endet, und rechnen Sie von diesem Tag zurück: die Versammlung muss davor stattfinden, und die Einberufung braucht ihre eigene Vorlaufzeit.

Welche Fristen dabei gelten und woher sie kommen, steht in Verwalterwechsel Stockwerkeigentum: Frist und Ablauf.

An der Versammlung wird entschieden

Wer die Verwaltung führt, entscheidet die Versammlung der Stockwerkeigentümer. Setzen Sie die Wahl als eigenen Punkt auf die Tagesordnung, und klären Sie vorher, was zur Wahl steht: eine andere Verwaltung, oder die Gemeinschaft selbst.

Übernimmt die Gemeinschaft selbst, dann gehört zum Beschluss mehr als ein Name. Er sagt, wer welche Aufgabe hat, wer zeichnungsberechtigt ist und wer einspringt, wenn jemand ausfällt. Ein Amt, das an einer einzigen Person hängt, ist der häufigste Grund, weshalb eine Selbstverwaltung nach ein oder zwei Jahren wieder aufgegeben wird.

Konten und Vollmachten müssen neu geordnet werden

Die Konten der Gemeinschaft verschwinden mit der Verwaltung nicht. Was sich ändert, ist, wer über sie verfügen darf. Zeichnungsberechtigung, Zahlungsverkehr und der Name des Kontoinhabers sind drei getrennte Punkte, und jeder von ihnen braucht seinen eigenen Beschluss oder seinen eigenen Nachweis.

Konten und Vollmachten beim Verwaltungswechsel geht diese drei Punkte der Reihe nach durch.

Die Übergabe: eine Liste, die Sie mitnehmen können

Die Übergabe selbst ist Fleissarbeit: Unterlagen, Verträge, Versicherungen, Zählerstände, offene Rechnungen, der Stand des Erneuerungsfonds. Nichts davon ist schwierig, und alles davon fehlt später genau dann, wenn es niemand aufgeschrieben hat.

Dafür gibt es die Übergabe-Checkliste für den Verwaltungswechsel: nach Phasen geordnet, zum Abhaken, und als Datei zum Ausdrucken für die Versammlung.

Und danach?

Was nach der Übergabe bleibt, ist die Rechnungsarbeit des Jahres: Budget, Beiträge, Zahlungen, Abgleich, Jahresabrechnung. Genau diesen Teil nimmt etagia der Gemeinschaft ab. Die Entscheidungen bleiben bei der Versammlung, und die Arbeit vor Ort bleibt bei den Eigentümern.

Martin Sigg

verwaltet die eigene STWEG mit etagia

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