Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fassung vom 26.09.2026 · gültig ab 08.10.2026
etagia – Software zur Selbstverwaltung von Stockwerkeigentümergemeinschaften
Martin Adrian Sigg, Einsiedlerstrasse 100, 8810 Horgen, Schweiz UID: CHE-195.558.666
1. Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese AGB regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform «etagia» (nachfolgend «Plattform»), die von Martin Adrian Sigg, Einzelunternehmen (nachfolgend «Anbieter») betrieben wird.
1.2 Vertragspartnerin ist die Stockwerkeigentümergemeinschaft (nachfolgend «Kundin»), für welche die Plattform genutzt wird. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft ist im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit handlungs- und prozessfähig (Art. 712l ZGB).
1.3 Wer die Plattform für die Kundin registriert, für sie eine weitere Gemeinschaft eröffnet oder das Abonnement bestellt, nimmt diese AGB und den Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) im Namen der Kundin an und bestätigt, zu ihrer Vertretung befugt zu sein. Dasselbe gilt für eine Administratorin oder einen Administrator, die oder der eine Fassung dieser Verträge in der Plattform annimmt. Fehlt die Befugnis, haftet die handelnde Person persönlich für die Erfüllung des Vertrags.
1.4 Abweichende Bedingungen der Kundin gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zugestimmt hat.
1.5 Der Anbieter protokolliert jede Annahme mit Name und E-Mail-Adresse der annehmenden Person, der angenommenen Fassung, dem Zeitpunkt, der Sprache der angezeigten Fassung und dem Anlass. Das Protokoll dient als Nachweis des Vertragsschlusses.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter stellt der Kundin die Plattform während der Vertragsdauer über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf etagia.ch.
2.2 Die Plattform ist ein Werkzeug zur Selbstverwaltung. Sie ersetzt weder eine professionelle Immobilienverwaltung noch eine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung.
2.3 Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, nicht die inhaltliche Richtigkeit der von der Kundin erfassten oder erzeugten Daten. Die Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Abrechnungen, Budgets und Beschlüsse liegt bei der Kundin.
2.4 Der Anbieter kann die Plattform weiterentwickeln. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs teilt er mindestens 60 Tage im Voraus mit; in diesem Fall steht der Kundin ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Wirksamkeitszeitpunkt zu.
3. Registrierung und Testphase
3.1 Die Registrierung erfolgt online und wird mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse abgeschlossen. Wird die E-Mail-Adresse nicht innert 14 Tagen bestätigt, löscht der Anbieter das Benutzerkonto sowie die Gemeinschaft, sofern ihr keine weitere Person angehört. Die erstregistrierende Person erhält die Rolle der Administratorin bzw. des Administrators und kann weitere Personen berechtigen.
3.2 Der Anbieter gewährt pro Stockwerkeigentümergemeinschaft eine einmalige kostenlose Testphase von 30 Tagen. Der Anspruch ist an die Gemeinschaft gebunden, nicht an das Benutzerkonto. Die Plattform vergleicht die Adresse der Liegenschaft mit den Adressen bestehender Registrierungen; stimmt sie mit einer davon überein, prüft der Anbieter den Fall. Eine Registrierung wird dabei nie automatisch blockiert. Stellt der Anbieter fest, dass dieselbe Gemeinschaft bereits eine Testphase erhalten hat, kann er die Testphase beenden. Die Gemeinschaft wechselt dann in den Lesemodus (Ziff. 3.3); eine Bestellung bleibt möglich.
3.3 Liegt noch keine Bestellung vor, erinnert der Anbieter die Administratorinnen und Administratoren sieben Tage und einen Tag vor Ablauf der Testphase per E-Mail. Endet die Testphase ohne bezahlte Bestellung, wechselt die Gemeinschaft in den Lesemodus: Alle Daten bleiben einsehbar und die Downloads gemäss Ziff. 8.2 verfügbar, sie können aber nicht mehr verändert oder ergänzt werden. Mit dem Eingang der Zahlung für eine Bestellung wird der volle Zugang wiederhergestellt. Die Daten werden nicht nach Ablauf einer festen Frist automatisch gelöscht; die Kundin kann ihre Löschung jederzeit in Textform verlangen (Ziff. 8.3).
3.4 Der Wechsel der administrierenden Person erfolgt über ein manuelles, vom Anbieter verifiziertes Verfahren. Ein automatischer Übertrag ist ausgeschlossen.
4. Preise und Zahlung
4.1 Die Vergütung besteht aus einer jährlichen Grundgebühr, in der eine bestimmte Anzahl Einheiten inbegriffen ist, und einer jährlichen Gebühr für jede weitere aktive Einheit. Sie wird für zwölf Monate im Voraus in Rechnung gestellt. Massgebend ist die Preisliste auf etagia.ch im Zeitpunkt der Bestellung bzw. der Ausstellung der Verlängerungsrechnung, unter Vorbehalt der Preisgarantie nach Ziff. 4.6.
4.2 Die Rechnungsstellung erfolgt als QR-Rechnung. Die erste Rechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Die Rechnung für die folgende Vertragsperiode (Verlängerungsrechnung) wird 30 Tage vor Ablauf der laufenden Periode gestellt und ist auf deren Ende fällig.
4.3 Die Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive einer allfälligen Mehrwertsteuer. Der Anbieter ist zurzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig und weist auf seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus.
4.4 Ist eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt, sendet der Anbieter den Administratorinnen und Administratoren der Kundin ab Fälligkeit alle 14 Tage eine Zahlungserinnerung per E-Mail, bis die Rechnung bezahlt oder storniert ist. Zudem gilt:
- Eine unbezahlte erste Rechnung wird 90 Tage nach Rechnungsdatum storniert, und die Bestellung fällt dahin. Läuft die Testphase dann noch, wird sie fortgesetzt; andernfalls wechselt die Gemeinschaft in den Lesemodus (Ziff. 3.3).
- Ist eine Verlängerungsrechnung bei Ablauf der Vertragsperiode nicht bezahlt, bleibt der volle Zugang noch während 30 Tagen bestehen. Danach wechselt die Gemeinschaft in den Lesemodus, bis die Zahlung eingeht; mit dem Zahlungseingang wird der volle Zugang wiederhergestellt.
Die Pflicht zur Zahlung einer nicht stornierten Rechnung bleibt bestehen. Der Anbieter verrechnet keinen Verzugszins; seine gesetzlichen Ansprüche bei Zahlungsverzug bleiben vorbehalten.
4.5 Ändert sich die Anzahl aktiver Einheiten während der Vertragsdauer, werden Erhöhungen wie Reduktionen taggenau ab dem Tag der Änderung berechnet und mit der nächsten Verlängerungsrechnung verrechnet – als Nachbelastung oder als Gutschrift. Berücksichtigt werden nur Einheiten über die in der Grundgebühr inbegriffenen hinaus. Jede Verlängerungsrechnung erfasst alle Änderungen seit der Ausstellung der vorangehenden Verlängerungsrechnung bzw. seit Beginn der ersten Vertragsperiode; die bei ihrer Ausstellung aktive Anzahl gilt vorläufig bis zum Ende der Periode. Eine spätere Änderung, auch in den letzten 30 Tagen einer Periode, wird mit der darauffolgenden Verlängerungsrechnung verrechnet. Jede Änderung wird so genau einmal verrechnet. Übersteigt eine Gutschrift den Betrag der Verlängerungsrechnung, lautet diese auf CHF 0; der nicht verrechnete Rest wird als Guthaben auf die folgenden Verlängerungsrechnungen vorgetragen, bis er aufgebraucht ist. Eine Verlängerungsrechnung über CHF 0 gilt mit Beginn der neuen Vertragsperiode als bezahlt. Ein Guthaben wird nicht ausbezahlt. Wird der Vertrag nicht verlängert, entfällt die Verrechnung noch nicht verrechneter Änderungen, und ein verbleibendes Guthaben verfällt ohne Rückerstattung.
4.6 Der Anbieter gewährt der Kundin eine Preisgarantie für drei Vertragsjahre ab Beginn der ersten Vertragsperiode (Ziff. 5.1). Für jede Vertragsperiode, die innerhalb dieser drei Vertragsjahre beginnt, gelten die Grundgebühr, die Anzahl der darin inbegriffenen Einheiten und die Gebühr je weitere Einheit gemäss der Preisliste, die bei der Bestellung massgebend war (Ziff. 4.1); dies gilt auch für die Verlängerungsrechnungen. Änderungen der Anzahl Einheiten (Ziff. 4.5), die in diese drei Vertragsjahre fallen, werden zu den garantierten Gebühren verrechnet. Die garantierten Gebühren sind Endpreise (Ziff. 4.3); eine Mehrwertsteuerpflicht des Anbieters ändert sie nicht. Die drei Vertragsjahre zählen ab der ersten Vertragsperiode der Kundin; eine erneute Bestellung nach Vertragsende lässt sie nicht neu beginnen. Für Vertragsperioden, die nach Ablauf der drei Vertragsjahre beginnen, gilt die Preisliste nach Ziff. 4.1.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Der Vertrag wird für zwölf Monate abgeschlossen und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern die Kundin ihn nicht vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode kündigt. Die erste Vertragsperiode beginnt am Tag nach dem Ende der Testphase oder, falls die Zahlung später eingeht, am Tag des Zahlungseingangs. Die Kündigung ist bis zum Ende der laufenden Periode möglich und wirkt auf dieses Ende; bis dahin bleibt der volle Zugang bestehen, und die Kundin kann die Kündigung widerrufen. Eine noch offene Verlängerungsrechnung wird mit der Kündigung storniert. Ist die Verlängerungsrechnung bereits bezahlt, beginnt mit der Zahlung die folgende Vertragsperiode, und eine Kündigung wirkt auf deren Ende. Nach Vertragsende wechselt die Gemeinschaft in den Lesemodus (Ziff. 8.3).
5.2 Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt) oder erfolgt über die dafür vorgesehene Funktion in der Plattform.
5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter namentlich vor bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen oder bei schwerwiegender Verletzung von Ziff. 6.
5.4 Bereits bezahlte Entgelte werden bei einer Kündigung durch die Kundin nicht zurückerstattet, ausser in den Fällen von Ziff. 2.4 und bei einer vom Anbieter zu vertretenden ausserordentlichen Kündigung.
6. Pflichten der Kundin
6.1 Die Kundin hält Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen Zugriff haben. Sie meldet dem Anbieter unverzüglich jeden Verdacht auf Missbrauch.
6.2 Die Kundin ist für die von ihr eingegebenen Inhalte verantwortlich. Sie stellt sicher, dass sie zur Bearbeitung der eingegebenen Personendaten berechtigt ist und die betroffenen Personen angemessen informiert hat.
6.3 Die Kundin unterlässt Handlungen, welche die Verfügbarkeit oder Sicherheit der Plattform gefährden, insbesondere automatisierte Massenzugriffe, Umgehungsversuche von Zugangsbeschränkungen und Reverse Engineering.
6.4 Die Kundin überprüft die von der Plattform erzeugten Auswertungen, Abrechnungen und Belege vor deren Verwendung auf Plausibilität und Richtigkeit.
7. Verfügbarkeit und Support
7.1 Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an, gemessen ausserhalb angekündigter Wartungsfenster. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
7.2 Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der Bürozeiten durchgeführt und mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Sicherheitsrelevante Eingriffe können ohne Vorankündigung erfolgen.
7.3 Support wird per E-Mail in deutscher Sprache geleistet; Anfragen in französischer oder italienischer Sprache beantwortet der Anbieter nach Möglichkeit ebenfalls in dieser Sprache. Der Anbieter bemüht sich um eine Antwort innert zwei Arbeitstagen. Eine Reaktionszeit wird nicht zugesichert.
7.4 Der Anbieter erstellt regelmässig Sicherungskopien. Diese dienen der Wiederherstellung im Störungsfall und ersetzen keine eigene Datensicherung der Kundin.
8. Daten der Kundin
8.1 Sämtliche von der Kundin eingegebenen Daten bleiben ihr Eigentum. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte, ausser dem zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrecht.
8.2 Die Kundin kann die Unterlagen, welche die Plattform erzeugt oder die in ihr abgelegt sind, jederzeit herunterladen, auch im Lesemodus; der Umfang richtet sich nach der Rolle der Person. Dazu gehören namentlich die Finanzberichte eines Rechnungsjahrs (etwa Buchungen, Kosten je Konto, Kontoauszüge der Eigentümerinnen und Eigentümer, Bilanz und Budget), Beitragsrechnungen, Einladungen und Protokolle von Versammlungen sowie die Rechnungen des Anbieters, jeweils als PDF, ferner hochgeladene Dokumente und Bankauszüge in ihrem ursprünglichen Dateiformat. Ein Export sämtlicher Daten der Gemeinschaft in einem maschinenlesbaren Format wird zurzeit nicht angeboten.
8.3 Nach Vertragsende wechselt die Gemeinschaft in den Lesemodus: Die Daten bleiben einsehbar und die Downloads gemäss Ziff. 8.2 verfügbar, sie können aber nicht mehr verändert werden. Mit einer neuen Bestellung kann die Kundin den vollen Zugang wiederherstellen; eine neue Testphase entsteht dadurch nicht. Die Daten werden nicht nach Ablauf einer festen Frist automatisch gelöscht. Der Anbieter löscht sie, sobald die Kundin dies in Textform verlangt, vorbehältlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und des Nachweises der Vertragsannahme (Ziff. 1.5).
8.4 Die Bearbeitung von Personendaten im Auftrag der Kundin richtet sich nach dem separaten Auftragsbearbeitungsvertrag, der integrierender Bestandteil dieses Vertrags ist.
9. Rechte an der Plattform
9.1 Sämtliche Rechte an der Plattform, ihrem Quellcode, ihrer Gestaltung und den Marken des Anbieters verbleiben beim Anbieter.
9.2 Die Kundin erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und auf die Vertragsdauer beschränktes Recht zur bestimmungsgemässen Nutzung.
9.3 Der Anbieter darf anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten zur Verbesserung der Plattform auswerten. Rückschlüsse auf einzelne Gemeinschaften oder Personen sind dabei ausgeschlossen.
10. Haftung
10.1 Der Anbieter haftet für Schäden, die er absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat, sowie für Personenschäden, unbeschränkt.
10.2 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters auf den Betrag begrenzt, den die Kundin in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an Vergütung bezahlt hat.
10.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
10.4 Der Anbieter haftet nicht für Schäden aus fehlerhaften oder unvollständigen Eingaben der Kundin, aus der Verwendung nicht überprüfter Auswertungen oder aus Beschlüssen, welche die Gemeinschaft gestützt auf Plattformdaten gefasst hat.
10.5 Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, die auf Umstände ausserhalb seines Einflussbereichs zurückgehen, namentlich Störungen bei Hosting-Anbietern, Netzunterbrüche und höhere Gewalt.
11. Änderungen der AGB
11.1 Der Anbieter kann diese AGB ändern. Er teilt jede Änderung den Administratorinnen und Administratoren der Kundin mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Die Mitteilung nennt die Änderungen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens und das Widerspruchsrecht und verweist auf die neue und die bisherige Fassung. Jede Fassung bleibt mit ihrem Datum auf etagia.ch einsehbar.
11.2 Die Kundin kann den Änderungen widersprechen, indem sie den Vertrag vor dem Inkrafttreten kündigt (Ziff. 5.2). Der Vertrag endet dann auf das Ende der laufenden Vertragsperiode (Ziff. 5.1); bis dahin gilt für die Kundin die bisherige Fassung der AGB. Kündigt die Kundin nicht vor dem Inkrafttreten, gelten die Änderungen als genehmigt.
11.3 Eine Administratorin oder ein Administrator kann eine angekündigte oder geltende Fassung zudem jederzeit in der Plattform ausdrücklich annehmen; diese Annahme gilt für die Kundin (Ziff. 1.3).
12. Schlussbestimmungen
12.1 Die Übertragung des Vertrags auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei. Der Anbieter darf den Vertrag ohne Zustimmung auf einen Rechtsnachfolger übertragen, namentlich bei Umwandlung des Einzelunternehmens in eine Gesellschaft.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des Wiener Kaufrechts.
12.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen, Kanton Zürich. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.